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Weg zum Führerausweis

Der Weg zum Führerausweis

1. Nothilfekurs absolvieren www.samariter.ch

2. Gesuch Lernfahrausweis stellen Dokument

3. Theorieprüfung bestehen = Lernfahrausweis erhalten

4.  Fahrlektionen nehmen

5.  Verkehrskundeunterricht besuchen

6.  Fahrprüfung mit Erfolg absolvieren

7.  Innerhalb vom 1. Jahr nach der Fahrprüfung den WAB-Kurse besuchen www.vaz-tcs.ch


Neuerungen Fahrausbildung für die Kategorie B

Der Bundesrat hat im Dezember 2018 einige Änderungen beschlossen, welche die Fahrausbildung betreffen. Ich habe die wichtigsten zusammengefasst.

Seit 1. Februar 2019:
Wurde der Automaten-Eintrag im Führerausweis abgeschafft. Das bedeutet: Wer die praktische Führerprüfung ab dem 1. Februar 2019 mit einem Automatikgetriebe besteht, darf auch handgeschaltete Fahrzeuge fahren.
Wer vor dem 1. Februar 2019 die Prüfung, mit einem Automatikgetriebe gemacht hat, kann die Entfernung des Eintrags im Führerausweis beim Verkehrsamt beantragen. Sie wird gewährt, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Seit 1. Januar 2020:
Der Weiterbildungskurs für Neulenker wurde von 16 auf 7 Stunden gekürzt. Ziel dieses Kurs ist es, dass die Neulenker „reaktionsschnell, sicher und unter Anwendung der fahrzeugtechnischen maximal zur Verfügung stehenden Verzögerungsleistung (Notbremse) sowie die Grundsätze einer umweltschonenden und energieeffizienten Fahrweise (Eco-Drive) anwenden" können.
Dieser Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monate nach der Fahrprüfung besucht werden. Der Nichtbesuch des Kurses innerhalb dieser Frist, wird mit bis zu 300 Franken gebüsst.  

Ab 1. Januar 2021:
Der Lernfahrausweis kann ab dem 1. Januar 2021 für die Kat. B bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass man den Ausweis mindestens 1 Jahr besitzen muss, damit man an die praktische Prüfung zugelassen wird.
Wichtig für alle mit Jahrgang 2003: Wenn diese den Lernfahrausweis im 2021 beantragen, können sie ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Prüfung zugelassen werden, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht 1 Jahr besitzen.
Wird der Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr beantragt, fällt die Wartezeit von einem Jahr weg.
Alle befristeten Ausbildungen: Verkehrskundekurs, praktische Grundschulungen bei Motorradfahrer und Theorieprüfungen haben eine unbefristete Gültigkeit. Früher waren diese 2 Jahre gültig.

Ab 1. Februar 2024:
Sind alle Inhaber des „blauen" Papier-Ausweis verpflichtet den Ausweis in Kreditkartenformat umzutauschen.

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